ECGT auf Amazon: Was Seller und Vendoren zu Umweltaussagen und Garantie wissen müssen

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Stephan Bruns
Stephan Bruns

Seit dem 27. September 2026 gilt die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, kurz ECGT (Richtlinie (EU) 2024/825). Sie ist EU-Verbraucherrecht und gilt für jeden, der an Verbraucher in der EU verkauft, online wie stationär. Amazon ist nur einer der Kanäle, auf dem sie greift, und Seller und Vendoren verwechseln oft zwei Teile, die rechtlich getrennt sind. Dieser Artikel ordnet beide Teile ein und zeigt, was auf Amazon konkret zu tun ist. Er ersetzt keine Rechtsberatung, bei Einzelfragen lohnt eine juristische Prüfung.

Was die Richtlinie grundsätzlich regelt, unabhängig vom Kanal

Die ECGT hat zwei Teile mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage, unterschiedlichem Aufwand und unterschiedlichem Risiko.

Teil 1: UmweltaussagenTeil 2: Gewährleistung und Garantie
KernfrageWas darf über Umwelt, Langlebigkeit und Reparierbarkeit gesagt werden?Welche Infos zu Verbraucherrechten müssen angezeigt werden?
Rechtsgrundlage (DE)UWG, unlauterer WettbewerbBGB, Verbraucherrechte, konkretisiert durch Verordnung (EU) 2025/1960 für Form und Design der Label
BetrifftTitel, Bullets, Beschreibung, A+, Bilder, Verpackung, BeilagenProduktdetailseite online, Verkaufsort stationär
Aufwand auf AmazonMittel, Listings prüfen und bereinigenGering, meist nichts, sonst drei Attribute
RisikoDeaktivierung durch Amazon, AbmahnungenAbmahnungen

Teil 1 regelt, was über Umwelteigenschaften gesagt werden darf, seine Grundlage ist das Wettbewerbsrecht. Teil 2 regelt, welche Verbraucherrechte angezeigt werden müssen, seine Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Beide Pflichten bestehen unabhängig davon, ob der Verkauf über Amazon, den eigenen Onlineshop oder stationär läuft.

Für wen und welche Produkte das gilt

Die Pflicht betrifft jeden, der zu Umwelteigenschaften, Langlebigkeit oder Reparierbarkeit wirbt oder Verbraucherrechte-Infos bereitstellen muss. Ein Beispiel: Ein Hersteller von Küchenmaschinen, der im Titel mit „aus recyceltem Kunststoff“ wirbt und gleichzeitig zwei Jahre Herstellergarantie gewährt, fällt mit derselben Produktseite unter Teil 1 und Teil 2 der Richtlinie. Das schließt Titel, Bullet Points, Beschreibung, A+ Content, Bilder, Verpackung, Etiketten und Beilagen ein. Auf Amazon zählt jede Stelle, an der Text oder Bild erscheint, auch der Brand Store und Sponsored-Brands-Headlines.

Wiederverkäufer prüfen zusätzlich, ob ihre Produkte den Vorgaben entsprechen. Fehlen Unterlagen, werden sie schnellstmöglich beim Lieferanten angefordert.

Teil 1: Umweltaussagen

Die Richtlinie trennt zwei Gruppen von Aussagen: die einen sind unter keinen Umständen erlaubt, die anderen nur mit einem gültigen Nachweis. Ein vages Versprechen wie „nachhaltig“ genügt dafür nicht, eine belegte Tatsache wie eine anerkannte Zertifizierung oder eine Testreihe schon.

Immer verbotene Aussagen

  • Allgemeine Umweltaussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“, außer ein anerkanntes Umweltzeichen belegt sie.
  • „Klimaneutral“ oder „Netto-Null“, wenn die Aussage allein auf CO₂-Kompensation beruht. Kompensation senkt die tatsächlichen Emissionen des Produkts nicht.
  • Eine gesetzliche Pflicht als Umweltvorteil verkaufen, etwa „frei von X“, wenn X ohnehin EU-weit verboten ist.
  • Einen Teilaspekt als Ganzes darstellen, etwa „nachhaltiges Produkt“, wenn nur die Verpackung recycelt ist.
  • Zukunftsversprechen wie „bis 2030 klimaneutral“, wenn nicht alle fünf Bedingungen zugleich erfüllt sind: eine öffentlich überprüfbare Verpflichtung, ein detaillierter Umsetzungsplan mit messbaren und zeitgebundenen Zielen, bereitgestellte Ressourcen, eine regelmäßige unabhängige Prüfung und öffentlich zugängliche Prüfergebnisse.
  • Vergleichsaussagen ohne Angabe von Methodik, den verglichenen Produkten und Lieferanten sowie ohne Maßnahmen, die Vergleichsdaten aktuell zu halten.
  • Nutzenaussagen, die für die Kaufentscheidung nicht relevant sind.
  • Selbst erstellte Siegel oder Logos ohne Zertifizierung durch einen anerkannten Dritten.

Aussagen, die nur mit Nachweis erlaubt sind

Art der AussageErlaubt, wennBeispiel erlaubtBeispiel verboten
Langlebigkeit, ReparierbarkeitTestdaten oder anerkanntes Verfahren liegen vor, Ersatzteile sind verfügbar„Getestet auf 10.000 Zyklen“„langlebig“ ohne Beleg
EnergieeffizienzOffizieller Standard oder Messwerte„Energieeffizienzklasse A“„energiesparend“ ohne Bezug
RecyclingfähigkeitMaterial und Recycling-Infrastruktur belegt, Bedingungen genannt„Karton, im Altpapier entsorgen“„vollständig recycelbar“ ohne Bedingungen
Biologisch abbaubar, biobasiertBedingungen genannt, Testdaten vorhanden„industriell kompostierbar nach EN 13432“„kompostierbar“ ohne Bedingungen
PFAS-freiLaborergebnisse vorhanden„PFAS-frei, laborgeprüft“„PFAS-frei“ ohne Beleg
CO₂-FußabdruckUnabhängig verifizierte Lebenszyklusdaten, Methode verständlich erklärt„x kg CO₂e pro Stück, verifiziert durch …“„kohlenstoffarm“

Bei Langlebigkeit und Reparierbarkeit gelten zusätzliche Grenzen. Langlebigkeit darf nicht falsch dargestellt werden, bekannte Einschränkungen dürfen nicht verschwiegen werden. Reparierbarkeit darf nicht behauptet werden, wenn keine Ersatzteile verfügbar sind. Ein vorzeitiger Austausch von Verbrauchsmaterial darf nicht angeregt werden. Und Funktionseinschränkungen bei Nicht-Original-Zubehör dürfen nicht verschwiegen werden.

Welche Nachweise anerkannt werden

Drei Nachweisarten gelten als Beleg: das EU-Umweltzeichen nach Verordnung (EG) Nr. 66/2010, nationale oder regionale Typ-I-Umweltzeichen nach EN ISO 14024 wie der Blaue Engel, der Nordic Swan, das österreichische Umweltzeichen oder das niederländische Milieukeur, sowie eine nachgewiesene Spitzenumweltleistung nach anderer EU-Gesetzgebung, etwa Energieeffizienzklasse A nach der Energieverbrauchskennzeichnung.

Der Nachweis muss zur konkreten Aussage passen. Das EU-Umweltzeichen deckt eine Aussage wie „biologisch abbaubar“ nur ab, wenn die Kriterien des Umweltzeichens für das jeweilige Produkt das ausdrücklich verlangen.

Umsetzung auf Amazon

Was konkret zu tun ist, hängt davon ab, ob ein Angebot neu erstellt wird, bereits existiert oder von einem Wiederverkäufer stammt.

Neue Angebote

Neue Angebote enthalten keine verbotenen Aussagen. Für Aussagen, die einen Nachweis brauchen, wird das Dokument in Gesamten Lagerbestand verwalten hochgeladen, mit drei Attributen: Compliance-Medien Art des Inhalts mit nur den Dokumenttypen 8 bis 22, Compliance-Medien Sprache, und Compliance-Medien Quelle als direkter PDF-Download-Link, kein Link, der das PDF nur im Browser öffnet.

Bestehende Angebote

Stehen verbotene Aussagen bereits im Listing, werden sie über die Funktion für Änderungen an der Produktdetailseite entfernt. Enthält ein Listing eine belegpflichtige Aussage ohne Nachweis, wird das Dokument über die Bearbeitung der Angebots- und Produktinformationen nachgereicht oder die Aussage entfernt.

Wiederverkäufer

Wer fremde Marken weiterverkauft, prüft die Konformität der Produkte und fordert fehlende Nachweise schnellstmöglich beim Lieferanten an.

Amazon kann ein Angebot deaktivieren, auch wenn ein Nachweis eingereicht wurde, den Amazon für ungültig hält.

Teil 2: Gewährleistungshinweis und GARAN-Label

Teil 2 bringt zwei unterschiedliche Kennzeichnungen mit sich. Der Gewährleistungshinweis erinnert an die gesetzliche Gewährleistung und gilt automatisch für jedes Verbraucherprodukt in der EU. Das GARAN-Label macht zusätzlich eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers sichtbar und erscheint nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied im Überblick, danach folgen beide Label im Detail.

Gewährleistungshinweis (harmonisierte Mitteilung)GARAN-Label (Haltbarkeitsgarantie)
InhaltErinnert an die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren und an die Rechte auf Reparatur, Ersatz oder ErstattungZeigt eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers
Für welche ProdukteAlle Produkte für Verbraucher in der EUNur, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind
Was macht AmazonZeigt ihn automatisch auf allen EU-Seiten anErzeugt das Label automatisch aus drei Attributen
Was ist zu tunNichtsNur bei passender Garantie: drei Attribute pflegen

Wie die beiden Label aussehen

Beide Label sind von der EU-Kommission fest vorgegeben, das Design lässt sich nicht anpassen. Der Gewährleistungshinweis enthält einen scannbaren QR-Code zu weiteren Infos, informiert darüber, dass die gesetzliche Gewährleistung je nach EU-Land unterschiedlich lange läuft, mindestens aber zwei Jahre, wann sie geltend gemacht werden kann und wie der Verkäufer weiterhilft. Ausgedruckt muss er mindestens DIN A4 groß sein, im Laden darf er farbig oder schwarz-weiß sein, online muss er farbig sein.

Das GARAN-Label trägt den Titel „GARAN“, ein Häkchensymbol als Bestätigung der Haltbarkeitsgarantie, ein Kalendersymbol für die Laufzeit in Jahren, einen visuellen Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht und einen QR-Code zu weiteren Infos. Anpassbar sind nur drei Angaben: die Laufzeit der Garantie, die Marke und die Modellnummer. Ausgedruckt muss es mindestens 95 mal 100 Millimeter groß sein, online muss es farbig sein und darf in geschachtelter Form angezeigt werden, die sich per Klick oder beim Darüberfahren mit der Maus aufklappt.

Die vier Bedingungen für das GARAN-Label

  1. Die Garantie kommt vom Hersteller oder Importeur, nicht vom Händler. Als Hersteller gilt auch der Markeninhaber bei einer Eigenmarke.
  2. Sie ist für den Kunden kostenlos.
  3. Sie deckt das gesamte Produkt ab, nicht nur einzelne Teile.
  4. Sie läuft länger als zwei Jahre.

Gilt das GARAN-Label auch bei genau zwei Jahren Garantie?

Nein. Nach der offiziellen Einordnung der EU-Kommission auf Your Europe muss die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie länger als zwei Jahre laufen, damit das GARAN-Label verwendet wird. Bei einer Herstellergarantie von genau zwei Jahren erscheint kein GARAN-Label. Der Gewährleistungshinweis gilt trotzdem, und zwar für jedes Produkt, unabhängig davon, ob eine zusätzliche Herstellergarantie besteht. Die Annahme, jedes Produkt mit zwei Jahren Herstellergarantie bekomme automatisch ein GARAN-Label, deckt sich nicht mit dieser Quelle.

Wie Amazon die beiden Label umsetzt

Nach übereinstimmender Einordnung von Fachmedien, Stand September 2026, soll Amazon beide Elemente automatisiert ausspielen: den Gewährleistungshinweis auf allen EU-Produktseiten, unabhängig von einer Garantie, ohne dass Verkäufer etwas tun müssen. Das GARAN-Label soll nur erscheinen, wenn Marke, Modellnummer und Garantiedauer vollständig über die Katalogattribute gepflegt sind, und wird dann automatisch im EU-Format erzeugt und unter „Sicherheit und Produktressourcen“ auf der Produktdetailseite platziert. Ein eigener Bild-Upload ist dafür nicht nötig.

Praxisbeobachtung: Amazon selbst hatte gegenüber dem Händlerbund bis zum 17. September 2026 kein offizielles Statement abgegeben, die obige Einordnung stammt aus Unternehmenskreisen und aus der Amazon-Hilfe für Verkäufer. Ob die Umsetzung zum Stichtag vollständig funktioniert, lässt sich nur an der eigenen, aktuellen Produktseite prüfen.

Die drei Attribute, die gepflegt werden müssen

AttributInhaltBeispiel
MarkeMarkennameMusterbrand
model_numberModellnummer oder KennungMB-4815
extended_warranty_durationGesamtdauer inklusive der gesetzlichen zwei Jahre, muss über zwei Jahre liegen„5 Jahre“

Die Attribute werden in Gesamten Lagerbestand verwalten gepflegt, über die Dateivorlage für viele ASINs oder über die API. Ohne vollständig gepflegtes Modellnummer-Attribut wird kein Label angezeigt.

Muss das Label auf die Verpackung?

Online liegt die Pflicht beim Händler am Verkaufsort, der Kunde muss die Info vor dem Kauf sehen, auf Amazon übernimmt das die Produktdetailseite automatisch. Eine Pflicht, das Label zusätzlich auf die Verpackung zu drucken, besteht für den Online-Verkauf nicht. Laut EU-Kommission darf der Hersteller das GARAN-Label freiwillig direkt auf der Ware oder der Verpackung anbringen, das hilft vor allem dem stationären Handel. Ein Garantie-Siegel auf der Verpackung gilt dann als Werbung mit Garantie und muss zu den gepflegten Attributen passen.

Was, wenn das Label heute nicht zu sehen ist?

Zeigt eine Plattform am Stichtag aus technischen Gründen kein Label an, obwohl die eigenen Daten vollständig gepflegt sind, schützt das den Händler rechtlich kaum. Nach Einschätzung des Händlerbundes richten sich Abmahnungen in der Praxis direkt an die Verkäufer, nicht an die Plattform. Ratsam ist deshalb, die eigenen Produktseiten laufend zu kontrollieren und ein fehlendes Label mit Screenshot und Support-Ticket zu dokumentieren, unabhängig davon, wer die Verzögerung verursacht hat.

Knifflige Fälle

  • Garantieverlängerung bei Registrierung, etwa „plus ein Jahr bei Online-Registrierung“: Ob das die GARAN-Bedingungen erfüllt, ist nicht eindeutig. Vor dem Pflegen der Attribute ist eine juristische Prüfung sinnvoll.
  • Garantien mit Ausschlüssen für Verschleißteile, Akku oder Zubehör: Das ist strenggenommen keine Garantie auf das gesamte Produkt, also eher kein GARAN-Label.
  • Werbung mit Garantie im Text, etwa „5 Jahre Garantie“ in Bullets oder Bildern, aber Attribute nicht gepflegt: Abmahnrisiko. Text und Attribute müssen zusammenpassen.
  • Vendor Central: Die Amazon-Hilfe ist für Seller Central geschrieben. Wie die Attribute bei Vendor-ASINs gepflegt werden, klärt der Vendor-Support.

War das nicht schon immer so?

Teilweise. Garantieerklärungen mussten schon vorher klar und vollständig sein, das regelt Paragraf 479 BGB. Wer mit Garantie warb, musste die Bedingungen zugänglich machen. Neu ist das EU-einheitliche Label-Format, das vor dem Kauf sichtbar sein muss, und der Gewährleistungshinweis für alle Produkte, auch ohne jede Garantie.

Sonderfall: Produkte mit digitalen Elementen

Bei smarten Geräten, vernetzten Haushaltsgeräten, Elektronik mit integrierter Software oder digitalen Produkten wie Apps und Software gelten zusätzliche Offenlegungspflichten. Negative Auswirkungen eines Softwareupdates auf die Funktionsweise des Produkts oder die Nutzung digitaler Inhalte dürfen nicht verschwiegen werden. Und ein Update darf nicht als notwendig dargestellt werden, wenn es nur Funktionsverbesserungen enthält.

Wer haftet, wenn ein Hinweis falsch oder gar nicht angezeigt wird

Das Risiko trägt der Händler, nicht Amazon. Das gilt auch, wenn Amazon einen Hinweis technisch nicht oder falsch anzeigt, Abmahnungen richten sich in der Praxis direkt an den Verkäufer.

Praxisbeobachtung: Eine Stichprobe vom 25. September 2026 zeigte auf einer geprüften Produktseite noch den bisherigen Textsatz zur Gewährleistung, nicht den Hinweis im neuen EU-Format. Das ist eine Einzelbeobachtung vor dem Stichtag, keine Aussage über den heutigen Stand. Eine Prüfung der eigenen Angebote bleibt notwendig.

Wenn ein betroffenes Produkt lieber aus dem Verkauf genommen wird

Soll ein Produkt nicht angepasst werden, wird es über Gesamten Lagerbestand verwalten entfernt. Bei Versand durch Amazon muss zusätzlich der Lagerbestand aus den Logistikzentren entfernt werden, sonst bleiben Benachrichtigungen bestehen.

Checkliste: In Schritten prüfen, ob ein Angebot betroffen ist

Umweltaussagen

  • Alle Listings auf verbotene Begriffe gescannt: Text, A+, Bilder, Store, Ads
  • Verbotene Aussagen entfernt oder konkret umformuliert
  • Nachweise für erlaubte Aussagen gesammelt und als direkter PDF-Link hochgeladen
  • Verpackung und Beilagen beim Hersteller angefragt oder geprüft
  • Content-Leitfaden, Vorlagen und Textbausteine angepasst

Gewährleistung und Garantie

  • Beim Hersteller geklärt: Gibt es eine kostenlose Garantie auf das ganze Produkt über zwei Jahre, und unter welchen Bedingungen
  • Falls ja: Marke, Modellnummer und Gesamtdauer je ASIN gepflegt
  • Garantie-Werbung in Texten und Bildern mit den Attributen abgeglichen
  • Stichprobe gemacht: Gewährleistungshinweis im EU-Format sichtbar, GARAN-Label sichtbar, wo gepflegt
  • Falls nicht sichtbar: Screenshots gemacht und Ticket beim Seller- oder Vendor-Support eröffnet

Wie REVOIC unterstützen kann

REVOIC ist Agentur, nicht Seller oder Vendor, und übernimmt keine rechtliche Verantwortung für die Angebote der Kunden. Im vereinbarten Rahmen kann REVOIC Listings auf die genannten Begriffe durchsuchen, Nachweise zusammentragen und die Attribute für Compliance-Medien und Garantie in Seller Central oder Vendor Central pflegen. Ob und wie stark einzelne Produkte betroffen sind, klärt am Ende eine juristische Prüfung.

Für die Redaktion

Meta Title: ECGT auf Amazon: Umweltaussagen und Garantie

Meta Description: Was die EU-Richtlinie ECGT für Umweltaussagen, Gewährleistung und Garantie bedeutet, und was Amazon Seller und Vendoren jetzt konkret tun müssen.

FAQ

  • Gilt die ECGT-Richtlinie nur für Amazon? Nein, sie ist EU-Verbraucherrecht für jeden, der an Verbraucher verkauft, online wie stationär. Amazon setzt sie über eigene Attribute technisch um.
  • Was passiert, wenn ein Angebot weiterhin mit „nachhaltig“ wirbt? Amazon kann das Angebot deaktivieren, auch wenn ein Nachweis eingereicht wurde, den Amazon für ungültig hält. Zusätzlich drohen Abmahnungen nach UWG.
  • Braucht jede Garantie ein GARAN-Label? Nein, nur wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind: Hersteller oder Importeur, kostenlos, gesamtes Produkt, länger als zwei Jahre. Bei genau zwei Jahren gilt nur der Gewährleistungshinweis.
  • Muss das Label auf die Verpackung gedruckt werden? Für den Online-Verkauf nicht, die Anzeige auf der Produktdetailseite übernimmt Amazon. Hersteller dürfen es freiwillig zusätzlich auf die Verpackung drucken.
  • Wer haftet, wenn Amazon einen Hinweis falsch oder gar nicht anzeigt? Der Händler, nicht Amazon, auch bei vollständig gepflegten eigenen Daten.

Handlungsaufforderung: Empfehlung: Die Checkliste zuerst für die umsatzstärksten ASINs abarbeiten, danach für den Rest des Katalogs. Bei Unsicherheit zu einem Einzelfall hilft der REVOIC-Ansprechpartner weiter.

Interne Verlinkung, Vorschläge: Verlinkung zu einer REVOIC-Leistungsseite zu Amazon-Compliance oder Listing-Pflege, sofern vorhanden. Verlinkung zu einem bestehenden Artikel zu GPSR oder EPR, falls einer existiert, da beide Themen häufig zusammen gesucht werden. Beide Ziele bitte vor Veröffentlichung gegen die Bestandsseiten prüfen, sie wurden hier nicht verifiziert.

Newsletter-Teaser: Neue EU-Pflicht ab sofort live: Was die ECGT-Richtlinie für Amazon-Listings bedeutet, und welche drei Attribute jetzt über das Garantie-Label entscheiden.

Externe Quellen zum GARAN-Label-Abschnitt, zur Prüfung vor Veröffentlichung:

Lies unsere Artikel zum Thema.

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Carolin und Stephan

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