News von Amazon 2 02/2026

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Digitalsteuer neu geregelt: Was der 20. März für eure Marge bedeutet

Ab dem 20. März 2026 ändert Amazon die Logik hinter der sogenannten Digital Services Fee (DSF), also der Gebühr für digitale Dienstleistungen. Hintergrund: Mehrere EU-Länder (Frankreich, Italien, Spanien) sowie das UK erheben eine staatliche Digitalsteuer von 2–3% auf Umsätze großer Tech-Plattformen. Amazon zahlt diese Steuer – und gibt sie als prozentualen Aufschlag auf Verkaufsprovisionen und FBA-Gebühren direkt an die Händler weiter.

Neu ab März: Die Gebühr wird nicht mehr pauschal berechnet, sondern konsequent nach dem DST-Satz des Landes, in dem du verkaufst.

Konkret bedeutet das:

  • Wer nur auf amazon.de verkauft – keine Änderung.

  • Wer auf amazon.fr per FBA verkauft – zahlt künftig 3% auf Provision und FBA-Gebühr.

  • Für amazon.es und amazon.it gilt die 3% nun einheitlich auf die Provision.

Einschätzung: Einzeln betrachtet wirkt die DSF klein – bei 15% Provision sind das ~0,45% auf den Verkaufspreis. Wer aber paneuropäisch auf mehreren Marktplätzen aktiv ist, muss das Store für Store in die Kalkulation einbauen. Der Amazon Revenue Calculator bildet die DSF bereits ab – Händler sollten aber prüfen, ob ihre Repricing- und Kalkulationstools die neuen Sätze korrekt berücksichtigen. Wer das jetzt nicht anpasst, verkauft auf den südeuropäischen Marktplätzen ab dem 20. März unbewusst unter Marge.


REVOIC Online Roundtable

Unser beliebter Roundtable und weitere News-Formate findest du auf unserer neuen Landingpage.


Amazon zwingt alle Automatisierungstools zum Gehorsam – Kill Switch inklusive

Ab dem 4. März 2026 gilt ein neues Kapitel im Business Solutions Agreement (BSA): Amazon führt eine formale Agent Policy ein, die alle automatisierten Systeme und KI-Agenten verpflichtend reguliert. Drei Kernpflichten gelten ab dann für jedes Tool, das automatisiert auf Seller Central zugreift:

Identifikationspflicht – Das System muss sich als automatisiert ausweisen

Compliance-Pflicht – Dauerhafte Einhaltung der Agent Policy

Abschaltverpflichtung – Sofortiger Stopp auf Amazon-Anforderung ("Kill Switch")

Betroffen sind praktisch alle gängigen Tools: Repricing-Software, Inventory-Management, Listing-Optimierung, Kundenservice-Automatisierung und Analytics-Dashboards. Zusätzlich neu: Amazon verbietet explizit die Nutzung von Amazon-Daten zum Training eigener KI-Modelle sowie Reverse Engineering von Amazon-Services.

Was jetzt zu tun ist?

Ruhe bewahren. Grundsätzlich ist das vorerst nur eine US-amerikanische BSA Anpassung, die aber sicherlich den Weg auch nach Europa finden wird.

Amazon beendet die Ära der tolerierten Grauzone bei Automatisierung. Händler, die mit Drittanbieter-Tools arbeiten, sollten jetzt prüfen, ob ihre eingesetzten Tools BSA-konform sind – denn wer nicht konforme Tools nutzt, trägt das Risiko selbst. Anbieter, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, könnten mittelfristig den Plattformzugang verlieren.


Vendor Analytics jetzt in den USA verfügbar

Wir alle wissen es: Vendoren haben im Vergleich zu Sellern bei der Analyse von und Zugriff auf Daten immer das Nachsehen. Doch wie Martin Heubel auf LinkedIn berichtet, gibt es für Vendoren in den USA jetzt Zugriff auf Vendor Analytics.

Vendor Analytics

Vendoren in den USA haben jetzt die Möglichkeit, folgende Kennzahlen zu visualisieren:

  • Produktverkäufe und Margen

  • Inventory und Rücksendungen

  • Traffic-Kennzahlen

Außerdem kann man diese Kennzahlen auch filtern nach Marken, Bestellvolumen, Net PPM und Traffic.

Bis jetzt mussten Vendoren immer kräftig zahlen für diese Kennzahlen oder aufwändige Power BI Dashboards erstellen.

Es scheint auch für Vendoren eine Zeitenwende bei Amazon einzutreten.


REVOIC Podcast

Für 2026 setzen wir auf neue Marketing-Kanäle, um euch mit aktuellen Amazon Updates zu versorgen: Unser REVOIC-Podcast kommt jeden Freitag und unser YouTube-Kanal wurden komplett überarbeitet und liefern euch ab sofort regelmäßig frische Inhalte.

Wir freuen uns auf euer Feedback!


Amazon macht Ernst bei der Produktbild-Compliance: 7 Bilder, höhere Standards

Amazon hat im Februar die bestehenden Produktfoto-Richtlinien nochmals offiziell zusammengefasst. Die Botschaft ist klar: Die Grundregeln sind nicht neu, aber die Durchsetzung wird konsequenter. Konkret: Ab dem 15. Januar 2026 zeigt Amazon maximal 7 Bilder auf Desktop und Mobile an (vorher bis zu 9). Das Hauptbild muss weißen Hintergrund, keine Texte und keine Logos enthalten – wer das missachtet, riskiert Listing-Suppression. Amazon empfiehlt offiziell mindestens 6 Bilder + 1 Video pro Listing sowie eine Zielgröße von 1.600px+.

Im Seller-Forum wurde die Kommunikation direkt hinterfragt – sind das wirklich neue Richtlinien oder nur eine Erinnerung? Die Community-Kritik war scharf: Amazon-Eigenmarken wie Echo oder Amazon Basics verstoßen selbst gegen diese Regeln. Offen bleibt, ob Amazon ab März 2026 für Nahrungsergänzungsmittel echte Fotos statt 3D-Renderings verpflichtend macht – noch keine offizielle Antwort.

Einschätzung: Für Händler ist das ein guter Anlass, die eigenen Hauptbilder zu überprüfen – besonders Listings mit Logos, Text oder farbigen Hintergründen im Hauptbild. Die Verknüpfung mit KI-Systemen wie Rufus macht konforme Bilder nicht nur compliance-relevant, sondern direkt umsatzrelevant: Wer schlecht aufgestellt ist, verliert Sichtbarkeit in der KI-gestützten Suche.


FBA-Verpackungsmaße: Handlungsbedarf bis 30. April

Amazon hat am 17. Februar aktualisiert, wie Verpackungsabmessungen für FBA-Produkte auf amazon.de erfasst werden. Betroffen sind alle Händler, die außerhalb Deutschlands registriert sind. Ab sofort werden ausschließlich zertifizierte Maße zur Berechnung der FBA-Gebühren herangezogen – für lokales FBA, Pan-EU, das Europäische Versandnetzwerk und Fernversand. Als "zertifiziert" gelten Maße, die mit EU-konformen Messgeräten (z. B. einem Maßband nach EU-Messgeräterichtlinie) ermittelt wurden.

Die konkrete Handlungsanforderung: Händler mit Sitz außerhalb Deutschlands müssen bis zum 30. April 2026 im Bereich "Lagerbestand mit Versand durch Amazon" entweder bestätigen, dass ihre aktuellen Maße korrekt und zertifiziert sind – oder aktualisierte Maße einzel- oder massenweise übermitteln. Stellt Amazon bei einer eigenen Überprüfung abweichende Maße fest, werden die Amazon-eigenen Maße für die Gebührenberechnung verwendet. Eine Gegenmessung kann beantragt werden.

Einschätzung: Das klingt nach einem bürokratischen Detail, hat aber direkte Auswirkung auf die FBA-Kosten. Wer bisher ungenaue oder geschätzte Maße hinterlegt hat, riskiert, dass Amazon künftig mit eigenen (möglicherweise ungünstigeren) Werten rechnet. Händler sollten ihre Produktmaße jetzt systematisch prüfen und bei Bedarf aktualisieren – besonders bei Produkten, bei denen die Größenklasse knapp an einer Gebührengrenze liegt.


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Angebotsänderungen gibts im Seller Central jetzt in einer schicken Übersicht.

Amazon LEO setzt auf Ariane als Trägerrakete für das Satellitennetzwerk.

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